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Wenn in Ihrem Betrieb eine gefahrbringende explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, müssen Sie entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung den Explosionsschutz organisieren. Dazu gehören nicht nur große Produktionsmaschinen in denen mit großen Mengen Lösemitteln gearbeitet wird oder Läger mit großem Rauminhalt, sondern schon beim Umfüllen von z.B. einem halben Liter Reinigungsmittel, welches mit leichtentzündlich oder brennbar gekennzeichnet ist, sind Sie von diesen Vorschriften betroffen.

HEBI-Celle unterstützt Sie bei der Umsetzung der Vorschriften zum Explosionsschutz, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument und führt Prüfungen durch, die nicht von der zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden müssen.

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